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Der DSV über den IBS

Gute Gründe den internationalen Bootsschein zu beantragen

                Erschienen in der Seglerzeitung 11/2018

Laut DSV gibt es gute Gründe den IBS zu beantragen. Zum Teil besteht ja auch Kennzeichnungspflicht, wie z.B. auf dem Bodensee und der Müritz.
Für die Klassenvereinigung gibt es noch einen besonders guten Grund: sobald 150 Fighter registriert sind, erhält die Klasse den Status „Nationale Klasse“ und hat dann u.A. die Möglichkeit, Klassenregatten während solch publikumswirksamer Veranstaltungen wie der Bodenseewoche abzuhalten :-)))
Für uns Fighter-Eigner sind die Punkte 1. und 2. relevant. Unter Punkt 4. haben wir nur in der Zeile <Bemerkungen/besondere Vermessungen> einzutragen: „Eintypklasse/Vermessung entfällt“.
Mit Erteilung des IBS erhält der Antragsteller dann auch einen gültigen Messbrief.
Wer keinen IBS/Messbrief zu seinem Fighter hat und nicht weiß, ob ein früherer Bootseigner den Fighter bereits registrieren ließ, kann dies per email an bootsscheine@dsv.org  erfragen. Wurde der Fighter bereits registriert, so ist auf dem Antragsformular <Eigentümerwechsel, Änderung> anzukreuzen.
Und noch ein erfreulicher Punkt: Die Gebühren für Neuanträge erstattet die KV ihren Mitgliedern. Einfach eine Kopie des IBS an schriftfuehrer@fighter-kv.de senden.
Mit seglerischem Gruß
Ramona GER 54 (registriert 😉 )
Schriftführerin
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